{"id":7768,"date":"2013-10-24T09:31:24","date_gmt":"2013-10-24T08:31:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.willizblog.de\/?p=7768"},"modified":"2013-10-24T09:31:24","modified_gmt":"2013-10-24T08:31:24","slug":"die-burokratie-sie-lebe-hoch-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/willizblog.de\/?p=7768","title":{"rendered":"Die B\u00fcrokratie, sie lebe hoch (2)"},"content":{"rendered":"<p>Der Familienkasse bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hatte ich gemeldet, dass der \u00e4ltere meiner zwei S\u00f6hnen ab 1. Oktober nicht mehr in schulischer Ausbildung ist, sondern bereits einen Arbeitsplatz hat, somit mein Anspruch auf Kindergeld hinf\u00e4llig ist (siehe meinen Beitrag: <a href=\"https:\/\/www.willizblog.de\/?p=7721\" target=\"_blank\">Die B\u00fcrokratie, sie lebe hoch<\/a>).<\/p>\n<p>Die angeforderten Unterlagen (einen Nachweis, <em>\u201edass die Schulausbildung beendet ist.\u201c<\/em>) habe ich inzwischen der Familienkasse zukommen lassen. Bevor mir nun ein entsprechender Bescheid \u00fcber die \u201eAufhebung der Festsetzung des Kindergeldes\u201c zugesandt wurde, bekam ich \u00fcber meinen Arbeitgeber eine Mitteilung \u00fcber \u201eELStAM-Differenzen zur \u00dcberpr\u00fcfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale\u201c (ELStAM ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Elektronische_Lohnsteuerabzugsmerkmale\" target=\"_blank\">\u201eelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale\u201c<\/a>, also doppelt gemoppelt, aber egal). Danach habe ich ab 1. Oktober 0 (in Worten: null) statt bisher zwei Kinderfreibetr\u00e4ge, obwohl ich erst mit Schreiben vom 19.08.2013 von der Familienkasse mitgeteilt bekam, dass meinem Antrag auf Kindergeld f\u00fcr meinen zweiten Sohn entsprochen wird und ich ab September 2013 weiterhin mit einer monatlichen Zahlung von 184 \u20ac rechnen darf. Ich sollte also ab 1. Oktober durchaus noch einen Kinderfreibetrag erhalten.<\/p>\n<ul><img src=\"https:\/\/www.willizblog.de\/images\/familienkasse_nds_bremen.jpg\" alt=\"Familienkasse Niedersachsen - Bremen\" title=\"Familienkasse Niedersachsen - Bremen\" \/><\/ul>\n<p>Tage sp\u00e4ter bekam ich dann den oben genannten Bescheid \u00fcber die \u201eAufhebung der Festsetzung des Kindergeldes\u201c. F\u00fcr Oktober, das muss noch gesagt werden, bekam ich richtigerweise nur das Geld f\u00fcr ein Kind, was ja korrekt ist. In dem Bescheid aber nun fordert man mich auf, das f\u00fcr Oktober angeblich \u00fcberzahlte Kindergeld zur\u00fcckzuzahlen. Wie bitte? Ja die 184 \u20ac waren allem Anschein nach nicht f\u00fcr meinen zweiten Sohn, sondern noch f\u00fcr den \u00e4lteren. Was ist nun aber mit dem Geld f\u00fcr meinen zweiten Sohn? Das hat die Familienkasse einfach unten den Tisch fallen lassen (daher ja auch die null Kinderfreibetr\u00e4ge), oder?<\/p>\n<p>Nun Fehler k\u00f6nnen jedem unterlaufen. Ich finde es aber schon richtig \u00e4tzend, wenn in Kindergeldbescheiden darauf hingewiesen wird, dass ein Versto\u00df gegen die Pflicht (\u00c4nderungen umgehend der Familienkasse mitzuteilen) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat erf\u00fcllt, die Familienkasse sich aber selbst ungestraft solchen Bockmist erlauben kann. Denn im Zeitalter der elektronischen Vernetzung hat die Familienkasse nat\u00fcrlich den Fehler an die Finanzverwaltung weitergegeben, die das dann meinem Arbeitgeber am Anfang des Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt hat. Und da mein Gehalt zu einem Teil auch aus einer Kinderzulage besteht (f\u00fcr Kinder, die Kindergeld erhalten), so muss ich damit rechnen, dass auch diese Zulage und damit mein Gehalt gek\u00fcrzt wird. Kein mir zustehendes Kindergeld, weniger Gehalt und mehr Steuern: Danke, liebe Familienkasse! <\/p>\n<p>Inzwischen habe ich mich mit meinen Finanzamt \u201akurzgeschlossen\u2019 und werde r\u00fcckwirkend das ELStAM (siehe oben) \u201eein Kinderfreibetrag\u201c erhalten. R\u00fcckwirkend, denn obwohl ich die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes an meinen Arbeitgeber weitergeleitet habe, kann dieser f\u00fcr mein kommendes Gehalt noch nichts tun. Manuelle \u00c4nderungen sind nicht m\u00f6glich. Die n\u00e4chste Abfrage meiner ELStAM erfolgt f\u00fcr das Novembergehalt erst Anfang November. Immerhin konnte ich verhindern, dass auch die Kinderzulage nicht noch um ein letztes Kind gestrichen wurde. <\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Finanzverwaltung umgehend antwortete, lie\u00df eine Antwort der Familienkasse auf sich warten. Gegen den Aufhebungsbescheid habe ich Einspruch erhoben, was eigentlich widersinnig ist, denn die Aufhebung ist ja eigentlich rechtens. Nicht rechtens ist das \u201eUnter-den-Tisch-Fallen\u201c des Kindergeldes f\u00fcr den j\u00fcngeren Sohn und damit die R\u00fcckforderung.<\/p>\n<p>Und noch eines nebenbei vermerkt: Es ist wirklich \u00e4u\u00dferst b\u00fcrgernah, wenn die Bescheide der Familienkasse (und nicht nur der) anonym verfasst und lediglich mit \u201eIhre Familienkasse\u201c unterschrieben werden (Schreibe ich dann etwa an <em>\u201eMeine geehrte Familienkasse\u201c<\/em>?!). Ein Ansprechpartner mit Namen und aus Fleisch und Blut sollte es schon sein. Oder kommuniziere ich lediglich mit einem fehlerbehafteten Computerprogramm?!<\/p>\n<p>Nun gestern kam eine Antwort der Familienkasse. <em>\u201eNach eingehender Pr\u00fcfung\u201c<\/em> wurde meinem <em>\u201eEinspruch &#8230; in vollem Umfang entsprochen.\u201c<\/em> Ganz so sicher bin ich mir da aber noch nicht. Denn dem Anschreiben gem\u00e4\u00df wurde <em>\u201eKindergeld f\u00fcr Ihr Kind<\/em> [also mein Kind \u2013 und es folgt der <strong>Name meines \u00e4lteren Sohnes<\/strong>!!!] &#8230; <em>zu Recht gezahlt.\u201c<\/em> Hallo?! Es folgt dann ein Bescheid \u00fcber die Aufhebung der Festsetzung des Kindesgeldes eben f\u00fcr meinen \u00e4lteren Sohn ab Oktober 2013. Diesmal allerdings ohne Aufforderung zur R\u00fcckzahlung des Kindergeldes f\u00fcr Oktober 2013. Besteht da nicht ein un\u00fcberwindbarer Widerspruch?!<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich wollte der oder die Unterzeichner(in) des Schreiben (ja, das Schreiben war diesmal nicht anonym, wenn ich auch nicht wei\u00df, ob es sich dabei um M\u00e4nnlein oder Weiblein handelt) sagen, dass das Kindergeld <strong>f\u00fcr meinen j\u00fcngeren Sohn<\/strong> zu Recht gezahlt wurde. Oder?!<\/p>\n<p>Ich bin nun mehr als gespannt, ob ich im n\u00e4chsten Monat weiterhin das mir f\u00fcr meinen j\u00fcngeren Sohn zustehende Kindergeld bekomme.<\/p>\n<p>Und noch eines: Die mir <em>\u201eim Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen werden auf Antrag &#8230; erstattet, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden.\u201c<\/em> Sch\u00f6n und gut: Aber was ist mit der Zeit, die ich f\u00fcr Schreiben mit dem Finanzamt und Gespr\u00e4chen mit der Personalstelle meines Arbeitgebers verbraten habe, um zu retten, was zu retten war. Und wird mir dann auch das Porto f\u00fcr den Antrag auf Erstattung z.B. von Portokosten erstattet (oder m\u00fcsste ich daf\u00fcr gesondert einen Antrag stellen, f\u00fcr den ich erneut Porto aufwenden m\u00fcsste &#8230;.).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Familienkasse bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hatte ich gemeldet, dass der \u00e4ltere meiner zwei S\u00f6hnen ab 1. 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