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Tariftreueerklärung

Die Lokführergewerkschaft GDL feiert ihren 24-stündigen Streik (von Montag 2 Uhr 30 bis Dienstag 2 Uhr 30) bei den großen Bahn-Konkurrenten als vollen Erfolg. Sie hofft nun auf schnelle Angebote der Arbeitgeber.

Dazu GDL-Chef Claus Weselsky: „Die Sturheit der Arbeitgeber führt dazu, dass der Tarifkonflikt erneut auf dem Rücken der Reisenden ausgetragen werden muss.“ Wirklich ein Muss?

Meinen Beitrag Italienische Verhältnisse hier im Blog, in dem ich u.a. die verwickelten Eigentumsverhältnisse bei der metronom Eisenbahngesellschaft mbH aufgebröselt habe, hatte ich an alle drei betroffenen ‚Partner’ (Lokführergewerkschaft GDLmetronom EisenbahngesellschaftLandesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)) per Mail versandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kunde der metronom Eisenbahngesellschaft mbH, also als Pendler, der alltäglich als Arbeitnehmer auf die Bahn angewiesen ist, auch als Vater eines 17-jährigen Sohnes, der mit dem Zug zur Schule fahren muss, erlauben Sie mir, Ihnen den folgenden Artikel zukommen zu lassen.

Ich kann nur noch einmal an Sie als Beteiligte appellieren, den Kunden, für den Sie arbeiten und der Sie bezahlt, bei all den Tarifstreitigkeiten nicht zu vernachlässigen.

Mit freundlichen Grüßen

Bis zum heutigen Tag habe ich keine Antwort bekommen. Das deutet nicht nur auf Sturheit, sondern unverkennbar auf Ignoranz gegenüber all den Kunden hin. Zudem gibt es wenige bis gar keine Informationen auf den jeweiligen Websites zu dem Stand des Streiks, z.B. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)Arriva Deutschland als Eigner der metronom Eisenbahngesellschaft (noch diese selbst).

Heute nun, nach genau drei Wochen, hat sich dann doch die LNVG per Mail bei mir gemeldet. Hier der – wie ich finde – interessante Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Albin,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchten kurz auf einen Punkt in Ihrem Anschreiben eingehen. Sie schreiben: Kritiker behaupten nun, Metronom hätte den Zuschlag bekommen, weil diese durch ‚Dumping-Löhne’ den Preis drücken konnte.

Hinsichtlich der Personaltarife haben wir in einzelnen Ausschreibungen Mindestlöhne auf Basis repräsentativer Tarifverträge vorgegeben, sofern Landesvergabegesetze dieses vorsehen. Inzwischen verlangen wir in der Regel eine Tariftreueerklärung, bei der die Eisenbahnverkehrsunternehmen bestätigen müssen, dass sie ihre Mitarbeiter nach einem mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Mitarbeiter der nichtbundeseigenen oder der bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, bezahlen werden.

Wir unternehmen erhebliche Anstrengungen, um eine tarifliche Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine hohe Qualifikation und Motivation bei diesen zu gewährleisten und deren Arbeitsplätze auch im Ausschreibungswettbewerb zu sichern. In allen aktuellen Ausschreibungen haben wir außerdem die Zugbegleitquote deutlich erhöht und schaffen damit neue Arbeitsplätze.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. B. T.

Das klingt schon einmal sehr gut. Besonders die „Tariftreueerklärung“ halte ich für angebracht. Inwieweit diese allerdings bereits bei den Verträgen mit der metronom Eisenbahngesellschaft (hier besteht z.B. ein Acht-Jahresvertrag bis 2018 für das erwähnte Hanse-Netz) Berücksichtigung findet, ist leider nicht ersichtlich.

Und noch eines: Die Metronom-Züge verkehren auch im Hamburger Verkehrsverbund (das betrifft alle Züge ab Tostedt in Richtung Hamburg):

„Fahrgäste mit einem Fahrschein des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) können selbstverständlich die neue Kundengarantie des HVV in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt die HVV-Garantie, wenn das genutzte Verbundverkehrsmittel mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben an Ihrer Zielhaltestelle ankommt.

Geben Sie bei der HVV-Garantie die Details zu der verspäteten Fahrt im HVV an, die maximal drei Tage zurück liegen darf. Bitte halten Sie für den folgenden Antrag zur HVV-Garantie Ihre persönlichen Daten, Ihre Emailadresse und die verwendete Fahrkarte bereit. Sie erhalten sofort nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung an Ihre Emailadresse. Bitte beachten Sie, dass Sie entweder die HVV-Garantie oder die bundesweiten Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wahrnehmen können. Eine Kombination beider Leistungen ist nicht möglich. Der Unterschied Fahrgastrechte / HVV-Garantien wird unter folgendem Link beschrieben: HVV-Garantie!“

aus: Informationen Fahrgastrechte der Metronom-Website

Ich habe ‚spaßeshalber’ online diese Kundengarantie des HVV in Anspruch genommen und bin jetzt gespannt, wie entschieden wird. Übrigens: Mein Entschädigungsbetrag beträgt 1,60 Euro für eine Fahrt. In der Antwortmail stand u.a.:

„Die HVV-Garantie ist ein Leistungsversprechen. Pünktlichkeit ist für unsere Kundinnen und Kunden des öffentlichen Nahverkehrs eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale. Mit Ihren Angaben helfen Sie uns dabei, die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs im Hamburger Verkehrsverbund stetig zu verbessern.

Wir haben Ihren Antrag in unserem System unter der oben genannten Garantienummer erfasst. Sobald Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie von uns eine Nachricht über das Ergebnis.“

Nachtrag: Schlimmer geht immer … Jetzt kommt es für uns Pendler ganz dicke: Die GDL bestreikt die Bahn-Konkurrenz (dazu gehört über die Arriva eben auch der Metronom) am Donnerstagmorgen 3 Uhr bis Samstag 2 Uhr ganze 47 Stunden lang: ‚Der Kunde ist wieder einmal der Arsch, in den man bis zum Abwinken treten kann!‘