Die gespaltene Gesellschaft (3): Aktionismus und Instrumentalisierung

Politiker neigen schnell zu ‚blindem Aktionismus‘. Sobald das Wahlvolk stöhnt, muss etwas geschehen – auf Teufel komm raus. Daher ist diese Art von Aktionismus häufig falscher Aktionismus: Er ist nichts als Augenwischerei. In einigen Fällen dient er sogar dazu, Unfähigkeit und Überforderung zu kaschieren.

Stopp für blinden Aktionismus
Stopp für blinden Aktionismus

Es gibt an dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg nichts zu beschönigen. Entsetzlich finde ich die abscheuliche Tat des Messerangriffs in Aschaffenburg. Aber in Zeiten des Wahlkampfs greifen Politiker schnell zu Etiketten, ohne das eigentliche Problem, „das Abdriften einsamer Männer in eine psychische Krankheit“, wahrhaben zu wollen. Sowohl in Magdeburg als auch Aschaffenburg war das leider der Fall – unabhängig von der Herkunft der Täter.

Und da das Wahlvolk nach solchen Grausamkeiten nach verschärften Maßnahmen im Asylrecht schreit – und gerade Wahlkampf ist -, muss es ‚befriedigt‘ werden. Ob die bestehenden Rechtsnormen ausreichend sind, spielt keine Rolle. Sie sind zwar ausreichend, aber werden zu lasch gehandhabt. Mögen es Fehler einzelner Behördenangestellter sein, mag es daran liegen, das in den obliegenden Behörden nicht genug Personal vorhanden ist, um effektiv zu handeln.

Neue Gesetze erfordern in der Regel mehr Aufwand. Was aber ist, wenn im derzeitigen Zustand wie gesagt die bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht erfüllt werden können. Dann geht noch weniger.

Ein anderes Problem ist die politische Vereinnahmung solcher Straftaten. Es klingt zynisch, aber gerade den Gruppierungen am äußersten rechten Rand kommt es geradezu entgegen, wenn wieder einmal ein Asylant, ein Migrant ungeachtet seiner ‚Vorgeschichte‘ solche Verbrechen begeht.

Ich will nicht ablenken, aber doch entgegenstellen und nur ein Beispiel aufführen: Femizide, also die Tötungen von Frauen oder Mädchen als extreme Form geschlechtsbezogener Gewalt, die im Kontext patriarchaler Geschlechterdifferenzen verübt werden. Nur als bloße Zahl: 2023 waren es an erfassten Fällen von vollendetem Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge durch Partner oder Ex-Partner in Deutschland: 155. Hört man von solchen Fällen, dann höchstens in den Regionalnachrichten.

Über WilliZ

Wurde geboren (in Berlin-Schöneberg), lebt (nach einem Abstecher nach Pforzheim, längere Zeit in Bremen und Hamburg) in dem Örtchen Tostedt am Rande der Lüneburger Heide - und interessiert sich für Literatur, Musik, Film und Fotografie (sowohl passiv wie aktiv) ... Ach, und gern verreise ich auch!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.