Am 9. Mai ist wieder Volkszählung und wir werden zwangsbefragt.
„Nur bei Wirtschaftsstatistikern herrscht uneingeschränkte Vorfreude auf das neue Datenmaterial. … Das Innenministerium wüsste das jetzt gerne mal genauer. Und die Aussage verweigern dürfen Sie nicht. Am 9. Mai 2011 ist wieder Volkszählung.
Volkszählung? Da war doch was?! Genau! 1983 führte die geplante Volkszählung zu Massenprotesten. Tausende von Bürgerinitiativen schossen aus dem Boden. Verena S. Rottmanns Widerstandsratgeber verkaufte sich bei Zweitausendeins innerhalb von fünf Monaten fast 300.000-mal. Die Folge: Verfassungsbeschwerde. Und das Bundesverfassungsgericht stoppte die Volkszählung. Sie konnte erst vier Jahre später nach erheblichen juristischen Nachbesserungen durchgeführt werden.
Und heute? Ist die Volkszählung in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung, Google Street View, GPS-Handys, Gesundheitskarte, Personalausweis mit RFID-Funkchip und Facebook überhaupt noch ein Thema? Dieses Buch zeigt: Allerdings!
Beim kommenden sogenannten ‚Mikrozensus’ werden ca. 25 Millionen in Deutschland lebende Menschen (z.B. alle 17,5 Millionen Wohnungs- oder Hausbesitzer) von 80.000 Interviewern besucht, die mit ihnen die ausführlichen Fragebögen über alle Lebensbereiche ausfüllen: Sind Sie homosexuell, woher stammen Ihre Eltern, empfangen Sie Hartz-IV und bewerben Sie sich auch fleißig? ‚Erkundungen’ im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld zur Kontrolle der Angaben haben die Befragten hinzunehmen.
Damit die befragte Person hinter dem angeblich anonymisierten Fragebogen nicht verloren geht, werden die persönlichen Daten unter einer eindeutigen Ordnungsnummer gespeichert. Aber genau das hatte das Bundesverfassungsgericht bei der letzten Volkszählung ausdrücklich verboten. Verboten, damit nicht künftig vielleicht mitregierende deutsche Geert Wilders oder Jörg Haiders die Daten für ihre Zwecke nutzen können.
’Was Sie gegen Mikrozensus und Volkszählung tun können’, lautete der Titel gegen die Volkszählung 1983. Jetzt hat Mitautorin Verena S. Rottmann ein neues Buch zur neuen Volkszählung geschrieben. Sie zeigt, dass bereits seit November 2010, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, ohne Ihre Einwilligung sensible persönliche Daten aus den Ämtern in einer Datenbank zusammengeführt werden. Sie zeigt, wie dieser ‚Mikrozensus’ – befragt wird fast ein Drittel (!) der Bevölkerung – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie klärt über die Verfassungsmäßigkeit einer Volkszählung auf. Sie erklärt Ihnen, was Sie gegen die Volkszählung 2011 unternehmen können.
Das Buch enthält neben den Fragebögen und Infos zur Rechtslage Musterbriefe an Behörden, Politiker und Gerichte, mit denen Sie Einspruch gegen die Zählung erheben können.“ (Quelle: zweitausendeins.de)
Verena S. Rottmann “Mikrozensus und Volkszählung 2011: Wieder verfassungswidrig?: Was Sie gegen Zwangsbefragung und für Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung tun können“, ca. 330 Seiten. Broschur. Tolkemitt Verlag.
Hier einige wichtige Informationen zum Zensus 2011 selbst (Quelle: zensus2011.de) : Stichtag der Gebäude- und Wohnungszählung ist der 9. Mai 2011. Ab Anfang Mai 2011 werden alle 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum angeschrieben. Eine Ausnahme bilden die Wohnungsunternehmen, die sich am Online-Verfahren beteiligen.
Ab dem 9. Mai 2011 werden an diesen [nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählten] Anschriften Interviewerinnen und Interviewer bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern der ausgewählten Anschriften [auf Stichprobenbasis] vorsprechen, um die Befragung durchzuführen. Selbstverständlich wird es auch möglich sein, den Fragebogen selbst auszufüllen und zurückzusenden oder die Fragen online zu beantworten.
Die Interviewerinnen und Interviewer werden von den Erhebungsstellen eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort die Existenz der dort wohnenden Personen festzustellen und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern beziehungsweise den Einrichtungsleitungen die Fragebogen auszufüllen.
Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sind Voraussetzung für die Tätigkeit als Interviewer: Sie alle werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren.
Alle Interviewerinnen und Interviewer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Aus Datenschutzgründen dürfen sie nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwenden.
Mit der Haushaltebefragung werden auch Merkmale erhoben, die nicht in den Registern enthalten sind, deren Daten für den Zensus 2011 genutzt werden dürfen. Hierzu gehören zum Beispiel der derzeitige Schulbesuch, der Schulabschluss oder der berufliche Bildungsabschluss. In Bezug auf die Erwerbstätigkeit liefert die Befragung Angaben über Selbstständige sowie zur Beteiligung am Erwerbsleben.
Hierzu die Musterfragebogen – Haushaltebefragung (PDF 1MB)
weitere Informationen zur Volkszählung 2011:
wiki.vorratsdatenspeicherung.de – insbesondere: Kritik an der Volkszählung
Der Zensus-Phrasendrescher-Antwortgenerator – Um Mithilfe wird gebeten