Recht und Gerechtigkeit sind manchmal zwei Paar Schuh. Eigentlich wundert mich nichts mehr, was in diesem, unseren ‚Rechtsstaat’ passiert. Sicherlich soll und kann ein Täter nicht zweimal wegen der gleichen Straftat bestraft werden. Man spricht hier vom Strafklageverbrauch. Wie sich das nun im Fall des Rechtsextremisten S. verhält, da mögen sich die Gelehrten schlagen. Ich empfinde nur, dass hier Recht und mein Rechtsempfinden nicht gerade deckungsgleich sind.
Hier Bericht, Kommentar und Stimmen aus Tostedt in Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest – Nr. 3a – 41. Jahrgang vom 21.01.2012 – Seite 8: