Lange ist es nicht mehr hin, dann gehe ich in den ‚Ruhestand‘, werde Rentner. Da ich u.a. eine Ausbildung in der Finanzverwaltung absolviert habe und mich so ein wenig auskenne, gibt es da ein Thema, das mir sehr, sehr sauer aufstößt: die Besteuerung der Renten!
Der frühere Grundgedanke der Besteuerung von Renten war, dass nur der Zinsanteil zur Einkommensteuer herangezogen wird, so wie ja auch nur Zinserträge, nicht aber das Kapital einkommensteuerpflichtig ist. Wer also Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, legt gewissermaßen Kapital an. Wird die Rente dann ausgezahlt, so besteht diese zum großen Teil aus dem zurückgezahlten Kapital und einem Zinsanteil – der schon früher steuerpflichtig war. Durch den Grundfreibetrag wurden aber in den überwiegenden Fällen keine Steuern fällig.
2005 gab es bei der Besteuerung der Renten eine Systemumstellung. Bis dahin waren sie nahezu steuerfrei, doch seitdem steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, kontinuierlich. 2040 soll er bei 100 Prozent liegen. Die Rente wird dann also komplett besteuert. Gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge während des Arbeitslebens schrittweise steuerfrei durch den Anzug als Sonderausgaben gestellt werden. Doch das passiert nicht in gleichem Maße – zum Nachteil der Rentner. So wird in einem Fall die Rente bereits mit 74 Prozent besteuert. Dabei waren die Rentenbeiträge während des Arbeitslebens nur zu 56 Prozent steuerfrei. Ein Teil der Rente wird also doppelt und somit zu viel besteuert.
- Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher“ – „Denn eins ist sicher: Die Rente“
Die Gründe der Systemumstellung mögen vielschichtig sein. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verlangte die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten. Ein wesentlicher Grund ist sicherlich die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Einzahlungen in die Rentenversicherung zu tun haben. Im Grunde muss die Rentenversicherung wie ein Bankinstitut gesehen werden: die Rentenbeiträge entsprechen Einzahlungen wie auf ein Sparbuch, das verzinst wird. Einzahlungen und Auszahlungen sollten sich so immer decken. Durch versicherungsfremde Leistungen wurde dieses System ausgehöhlt. In den 1990er Jahren geriet „die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Ursache war die Übertragung des Systems auf die neuen Bundesländer: Da es in der DDR nahezu keine offene Arbeitslosigkeit gegeben hatte, erwarben die dortigen Rentner und Versicherten nach einer Hochrechnung ihrer in der DDR erzielten Einkommen anhand eines festgelegten Faktors auf annähernd vergleichbare Westverdienste vergleichsweise hohe Rentenansprüche an die GRV, während aufgrund der Wirtschaftslage aus den neuen Bundesländern nur relativ geringe Rentenbeiträge erwirtschaftet wurden. Verschärft wurden die Probleme durch eine sprunghafte Erhöhung der Erwerbslosenzahlen.“ Hinzu kommt der demografische Wandel.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt, soweit sie auf eigenen Rentenbeiträgen beruhen. Die Rentenversicherung hat aber keinen Kapitalstock gebildet, aus dem eingezahlte Beiträge ausgezahlt werden könnten. Einige der Gründe hierfür sind oben genannt. Deshalb ist die folgende Generation dazu verpflichtet, die Altersversorgung der aktuellen Rentenbezieher zu sichern (Generationsvertrag).
Ich will es hierbei belassen. Wie zu sehen ist, so spielt das Thema Rente in alle Altersgruppen hinein. Wir alle sind direkt oder indirekt davon betroffen. Nur noch so viel: Laut einer Berechnung kann das augenblickliche Rentenniveau nur gehalten werden, wenn sich das Eintrittsalter in den kommenden Jahren erhöht. Bis 2035 soll es demnach auf 73 steigen. Wie gnädig ist dagegen die Empfehlung der Bundesbank, die eine Rente mit 69 fordert.