Coronavirus: Schließung der Schulen und Kindergärten (einschl. Kindertagespflege) in Niedersachsen bis zum 18.04.2020

Laut einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind mit dem 16.03.2020 die Schulen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen in Niedersachsen bis einschließlich 18.04.2020 geschlossen.

Es wird eine Notbetreuung für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge geben.

Coronavirus
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Betroffen sind natürlich die Eltern, die jetzt für die Betreuung ihrer Kinder sorgen müssen (gilt besonders für Kinder im Vorschulalter). Hierzu folgende wichtige Information:

· Nicht einfach zu Hause bleiben: Man sollte direkt den Arbeitgeber kontaktieren, um die Situation zu besprechen. Im Zweifel hat er bereits davon gehört und bietet seinerseits eine Lösung.
· Alternative finden: Die Betreuung zu Hause ist nur gestattet, wenn sich wirklich keine andere Möglichkeit bietet. Wenn der/die Partner*in oder andere Familienmitglieder die Kinder nicht hüten können oder selbst von der Ausgangssperre bedroht sind. Die Großeltern sollten wegen der erhöhten Gefahr geschont werden.
· Kurzfristige Situation: Die Lohnfortzahlung gilt nur für eine bestimmte Zeit. Dies muss der Arbeitgeber im Einzelfall entscheiden und es hängt auch vom jeweiligen Dienstverhältnis ab.
· Entgegen kommen: Der Arbeitgeber kann verlangen, dass man Urlaub nimmt, Homeoffice macht, wo es sich anbietet oder Überstunden abbaut. Eventuell darf man das Kind vielleicht mit zur Arbeit bringen, wenn es selbst gesund ist und nicht vom Virus-Verdacht betroffen ist.

Im Notfall auf Kinderkrankentage zurückgreifen
Vieles hängt von der Kulanz und dem Verhältnis zum Arbeitgeber ab. Es ist sogar möglich, dass der Paragraph, der die Gehaltszahlung bei Verhinderung regelt, im Vertrag ausgeschlossen wird. Dann kann man den Vorgesetzten zwar bitten, zu Hause bleiben zu dürfen – jedoch ohne Gehalt. Im Zweifel kann man sich krankschreiben lassen. Einem verheirateten Paar stehen 10 Kinderkrankentage pro Kind, pro Jahr und pro Person zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage (SGB V § 45).

Sprecht mit dem Arbeitgeber
Wer eins oder mehrere Kitakinder hat, bekommt große Probleme, wenn er vor einer verschlossenen Kitatür steht. Ihr solltet daher unbedingt direkt euren Vorgesetzten anrufen und auf eine Lösung bedacht sein. Meiner Erfahrung nach, hilft es immer, sich um ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber zu bemühen und zu zeigen, dass es wirklich keinen anderen Ausweg gibt. Doch man kann nicht von vorn herein erwarten, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt. Da diese Situation bei uns auch noch sehr neu ist, werdet ihr auf alles gefasst sein müssen. Im Zweifel wendet ihr euch am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, sollte euch für eine längere Zeit die Betreuung eurer Kinder durch die Kita verwehrt bleiben.

(Quelle: familie.de)

Über WilliZ

Wurde geboren (in Berlin-Schöneberg), lebt (nach einem Abstecher nach Pforzheim, längere Zeit in Bremen und Hamburg) in dem Örtchen Tostedt am Rande der Lüneburger Heide - und interessiert sich für Literatur, Musik, Film und Fotografie (sowohl passiv wie aktiv) ... Ach, und gern verreise ich auch!

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