“Gestatten mein Name ist Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116, Wilfried Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116!”
Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 (ausgesprochen „Albin“) war der Vorname, den schwedische Eltern ihrem Sohn im Mai 1996 gaben.
Eigentlich wollten die Eltern den Jungen gar nicht benennen. Ein Amtsgericht in Halmstad, Südschweden, verurteilte die Mutter, Elizabeth Hallin, zu einer Strafe von 5.000 Kronen (ca. €550), weil am Tage des 5. Geburtstags des Kindes noch kein Vorname registriert war. Daraufhin reichten die Eltern den aus 43 Zeichen bestehenden Namen als eine „prägnante, expressionistische Erfindung, die wir als eine künstlerische Kreation sehen“ ein. Sie schlugen vor den Namen im Sinne der Pataphysik zu verstehen. Das Gericht lehnte den Namen ab und erhielt die Strafe aufrecht. Daraufhin versuchten die Eltern die Schreibung des Namens auf A zu ändern. Auch dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.
Quelle: Wikipedia