Bundeskanzler Schröder sieht nach der Wahlschlappe seiner Partei in NRW die politische Grundlage für die Fortsetzung seiner Arbeit in Frage gestellt und kündigt Neuwahlen zum Bundestag noch für den Herbst diesen Jahres an. Dabei ist zu bedenken, dass eine Auflösung des Bundestages z.B. durch den Bundespräsidenten nach dem Grundgesetz nicht in Frage kommt. Neben dem ‚konstruktiven Misstrauensvotum‘ (Helmut Kohl kam seiner Zeit hiermit an die Macht), was wohl nicht in Frage kommt, bleibt ihm nur die Vertrauensfrage, die er trotz Mehrheit im Bundestag ‚verlieren‘ muss. Nur so sind Neuwahlen möglich. Allerdings muss hier gefragt sein, ob eine so verlorene Vertrauensfrage auch im Geiste des Grundgesetzes ist. Es gibt zurecht Stimmen, die das verneinen, denn die Niederlage müsste künstlich erzeugt werden. Immerhin hatte Helmut Kohl auch schon nach seiner Machtübernahme Neuwahlen auf diesem Weg erzwungen. Verfassungsrechtlich wurde das damals abgesegnet.