Mein großer Sohn ist volljährig und damit gemäß § 1 WPflG (Wehrpflichtgesetz) wehrpflichtig. Heute muss er sich zur Musterung beim Kreiswehrersatzamt in Lüneburg einfinden. Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst (siehe wikipedia: Ablauf einer Musterung in Deutschland).
Ist man wehrpflichtfähig, also tauglich, dann wartet auf den Wehrpflichtigen der Grundwehrdienst. Dieser dauert aktuell neun Monate (§ 1 WPflG), soll aber schon bald auf sechs Monate verkürzt werden. Es besteht zz.die Möglichkeit, den Wehrdienst auch in Abschnitten von einmal sechs und zweimal anderthalb oder einmal drei Monaten abzuleisten.
Der erste Teil des Grundwehrdienstes ist die Allgemeine Grundausbildung (AGA), die drei Monate dauert. Sie beinhaltet u. a. Themen wie Allgemeine Truppenkunde, Formalausbildung, Schießausbildung, Gefechtsdienst aller Truppen, Selbst- und Kameradenhilfe, Sport usw. Je nach Verwendung schließt sich eine Spezialgrundausbildung z. B. zum Panzergrenadier, Fallschirmjäger, Stabsdienstsoldat usw. an das Ende der AGA an. In den verbleibenden Monaten folgt in der Regel die sogenannte „Vollausbildung“. Hier nehmen die Wehrpflichtigen verschiedenste Aufgaben wahr, beispielsweise Posten im Stabsdienst, als Kraftfahrer o. ä.
Wichtig: Während des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsplatzschutzgesetz enthält weitere Schutzbestimmungen. Auch ein Studienplatz ist gesichert. Jeder Schüler kann sich für einen Studienplatz bewerben, obwohl er vorher seinen Dienst ableisten muss. Wird er dann an einer Universität angenommen, so ist ein Studienplatz für ihn bevorzugt frei zu halten. Es ist dann jedoch nicht der Ort des Studierens für ihn zwangsläufig derselbe.
Siehe auch meine Beiträge:
Thomas Mann: Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull
Herr Lehmann und die Bundeswehr
Nachtrag: Juhu, mein Sohn ist wehrpflichtunfähig, untauglich. Seine Sammlung an ärztlichen Attesten hat gefruchtet. Damit erübrigt sich ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erhielt die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen 1949 erstmals den Rang eines Grundrechts, das sich aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit ergibt. Siehe hierzu bei wikipedia: Kriegsdienstverweigerung in Deutschland mit weiteren Informationen.
Ich freue mich für deinen Sohn! So kann er seine Zeit in Sinnvolleres investieren.