Der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit hatte ich gemeldet, dass der ältere meiner zwei Söhnen ab 1. Oktober nicht mehr in schulischer Ausbildung ist, sondern bereits einen Arbeitsplatz hat, somit mein Anspruch auf Kindergeld hinfällig ist (siehe meinen Beitrag: Die Bürokratie, sie lebe hoch).
Die angeforderten Unterlagen (einen Nachweis, „dass die Schulausbildung beendet ist.“) habe ich inzwischen der Familienkasse zukommen lassen. Bevor mir nun ein entsprechender Bescheid über die „Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes“ zugesandt wurde, bekam ich über meinen Arbeitgeber eine Mitteilung über „ELStAM-Differenzen zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM ist die Abkürzung für „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, also doppelt gemoppelt, aber egal). Danach habe ich ab 1. Oktober 0 (in Worten: null) statt bisher zwei Kinderfreibeträge, obwohl ich erst mit Schreiben vom 19.08.2013 von der Familienkasse mitgeteilt bekam, dass meinem Antrag auf Kindergeld für meinen zweiten Sohn entsprochen wird und ich ab September 2013 weiterhin mit einer monatlichen Zahlung von 184 € rechnen darf. Ich sollte also ab 1. Oktober durchaus noch einen Kinderfreibetrag erhalten.
Tage später bekam ich dann den oben genannten Bescheid über die „Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes“. Für Oktober, das muss noch gesagt werden, bekam ich richtigerweise nur das Geld für ein Kind, was ja korrekt ist. In dem Bescheid aber nun fordert man mich auf, das für Oktober angeblich überzahlte Kindergeld zurückzuzahlen. Wie bitte? Ja die 184 € waren allem Anschein nach nicht für meinen zweiten Sohn, sondern noch für den älteren. Was ist nun aber mit dem Geld für meinen zweiten Sohn? Das hat die Familienkasse einfach unten den Tisch fallen lassen (daher ja auch die null Kinderfreibeträge), oder?
Nun Fehler können jedem unterlaufen. Ich finde es aber schon richtig ätzend, wenn in Kindergeldbescheiden darauf hingewiesen wird, dass ein Verstoß gegen die Pflicht (Änderungen umgehend der Familienkasse mitzuteilen) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat erfüllt, die Familienkasse sich aber selbst ungestraft solchen Bockmist erlauben kann. Denn im Zeitalter der elektronischen Vernetzung hat die Familienkasse natürlich den Fehler an die Finanzverwaltung weitergegeben, die das dann meinem Arbeitgeber am Anfang des Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt hat. Und da mein Gehalt zu einem Teil auch aus einer Kinderzulage besteht (für Kinder, die Kindergeld erhalten), so muss ich damit rechnen, dass auch diese Zulage und damit mein Gehalt gekürzt wird. Kein mir zustehendes Kindergeld, weniger Gehalt und mehr Steuern: Danke, liebe Familienkasse!
Inzwischen habe ich mich mit meinen Finanzamt ‚kurzgeschlossen’ und werde rückwirkend das ELStAM (siehe oben) „ein Kinderfreibetrag“ erhalten. Rückwirkend, denn obwohl ich die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes an meinen Arbeitgeber weitergeleitet habe, kann dieser für mein kommendes Gehalt noch nichts tun. Manuelle Änderungen sind nicht möglich. Die nächste Abfrage meiner ELStAM erfolgt für das Novembergehalt erst Anfang November. Immerhin konnte ich verhindern, dass auch die Kinderzulage nicht noch um ein letztes Kind gestrichen wurde.
Während die Finanzverwaltung umgehend antwortete, ließ eine Antwort der Familienkasse auf sich warten. Gegen den Aufhebungsbescheid habe ich Einspruch erhoben, was eigentlich widersinnig ist, denn die Aufhebung ist ja eigentlich rechtens. Nicht rechtens ist das „Unter-den-Tisch-Fallen“ des Kindergeldes für den jüngeren Sohn und damit die Rückforderung.
Und noch eines nebenbei vermerkt: Es ist wirklich äußerst bürgernah, wenn die Bescheide der Familienkasse (und nicht nur der) anonym verfasst und lediglich mit „Ihre Familienkasse“ unterschrieben werden (Schreibe ich dann etwa an „Meine geehrte Familienkasse“?!). Ein Ansprechpartner mit Namen und aus Fleisch und Blut sollte es schon sein. Oder kommuniziere ich lediglich mit einem fehlerbehafteten Computerprogramm?!
Nun gestern kam eine Antwort der Familienkasse. „Nach eingehender Prüfung“ wurde meinem „Einspruch … in vollem Umfang entsprochen.“ Ganz so sicher bin ich mir da aber noch nicht. Denn dem Anschreiben gemäß wurde „Kindergeld für Ihr Kind [also mein Kind – und es folgt der Name meines älteren Sohnes!!!] … zu Recht gezahlt.“ Hallo?! Es folgt dann ein Bescheid über die Aufhebung der Festsetzung des Kindesgeldes eben für meinen älteren Sohn ab Oktober 2013. Diesmal allerdings ohne Aufforderung zur Rückzahlung des Kindergeldes für Oktober 2013. Besteht da nicht ein unüberwindbarer Widerspruch?!
Natürlich wollte der oder die Unterzeichner(in) des Schreiben (ja, das Schreiben war diesmal nicht anonym, wenn ich auch nicht weiß, ob es sich dabei um Männlein oder Weiblein handelt) sagen, dass das Kindergeld für meinen jüngeren Sohn zu Recht gezahlt wurde. Oder?!
Ich bin nun mehr als gespannt, ob ich im nächsten Monat weiterhin das mir für meinen jüngeren Sohn zustehende Kindergeld bekomme.
Und noch eines: Die mir „im Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen werden auf Antrag … erstattet, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden.“ Schön und gut: Aber was ist mit der Zeit, die ich für Schreiben mit dem Finanzamt und Gesprächen mit der Personalstelle meines Arbeitgebers verbraten habe, um zu retten, was zu retten war. Und wird mir dann auch das Porto für den Antrag auf Erstattung z.B. von Portokosten erstattet (oder müsste ich dafür gesondert einen Antrag stellen, für den ich erneut Porto aufwenden müsste ….).