Morgen Abend ist es soweit: Das Bauvorhaben „Am Bahnhof 9/9a“ in Tostedt steht als Tagesordnungspunkt 8 auf der Tagesordnung des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Tostedt. Die Sitzung findet um 18 Uhr in der Grundschule Tostedt, Poststraße 16 b, statt:
Bebauungsplan Nr. 22 „Karlstraße“, 2. Änderung
a.) Beschluss zur Einleitung einer 2. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
b.) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
c.) Beschluss zur Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.2 BauGB
Am Ende dieser Ausschusssitzung soll die Änderung des genannten Bebauungsplanes stehen. Die Unterlagen mit der Schilderung des Sachverhaltes sind online abrufbar (alles in einer PDF-Datei).
Die Bauherrengemeinschaft Tostedt GbR, vertreten durch Herrn Behrens, Herrn Ehlers und Herrn Neumann aus Rotenburg (Wümme), hat mit Schreiben vom 28. Juli 2016 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Karlstraße“ eingereicht. Seit ca. Ende 2015 ist die Bauherrengemeinschaft Tostedt GbR Eigentümerin des Dörnbrack-Geländes. Die Stadtplanung und auch die Hochbauplanung werden vom Planungsbüro PGN aus Rotenburg (Wümme) erstellt, da u.a. Herr Behrens und Herr Neumann Geschäftsführer der PGN sind.
Konzept K – Am Bahnhof 9 – Tostedt © PGN
Die jetzige Planung sieht schon etwas anders aus als damals bei der Informationsveranstaltung der PGN vorgestellt. Auf eine Zuwegung von der Poststraße her wurde verzichtet. Diese Anbindung soll nun lediglich als Fuß- und Radweg genutzt werden. Damit entfallen auch die PKW-Stellplätze im hinteren, an die Grundstücke in der Morlaasstraße angrenzenden Bereich. Allerdings ist das hintere Haus mit 10 Wohneinheiten näher an eben diese Grundstücke in der Morlaasstraße gerückt, was von den Betroffenen dort mit wenig Begeisterung aufgenommen wurde.
Ich will hier nicht ins Detail gehen. Ein Punkt scheint mir aber doch sehr interessant zu sein. Es geht um die Möglichkeit des sozialen Wohnungsbaues. Im dem vorgefassten Sachverhalt zu diesem Bauvorhaben steht:
Im Zusammenhang mit der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Harburg hat die Verwaltung die Bauherrengemeinschaft auf die Möglichkeit des sozialen Wohnungsbaus hingewiesen. Die Schaffung von Mietwohnungen ist auch mit der vorliegenden B-Planänderung vorrangiges Ziel.
Der § 9 Absatz 1 Nr. 8 BauGB ermöglicht hierzu die Festsetzung von Flächen, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. In den B-Plänen können somit Flächen und Prozentanteile für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden.
Bei der erwähnten Informationsveranstaltung der PGN verkündete Herr Behrens, einer der Geschäftsführer der PGN, dass Sozialwohnungen NICHT vorgesehen sind. Im Gegenteil: Aus den Gesprächen war abzulesen, dass die Wohnhäuser aller Voraussicht nach verkauft werden sollen, also als Spekulationsobjekte dienen könnten (siehe hierzu meine Beitrag Betongold). Ich bin gespannt, was hierzu bei der Ausschusssitzung herauskommt.