Es stimmt schon: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare! Formulare! Es ist immer wieder ein Graus, wenn die Einkommensteuererklärung oder der Fragebogen der Krankenkasse ‚fällig’ wird. Man könnte sich in der Zeit mit Sinnvollerem beschäftigen. Immerhin geht es um das Geld im eigenen Portemonnaie.
Dann gibt es allerdings auch Dinge, die vielleicht in Schilda geschehen konnten, bei uns aber nicht geschehen sollten. Es geht um einen Fall von Kindergeld, das von den Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird und das man als Elternteil mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes bekommt.
Positiv ist es natürlich, wenn die Familienkasse von sich aus anfragt, ob weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht, z.B. wenn das 18-jährige Kind sich noch in schulischer Ausbildung befindet. Da füllt man gern ein Formular aus.
Wenn denn das Kind aber eine Erstausbildung beendet hat, um dann vielleicht eine Berufstätigkeit aufzunehmen, dann weiß ‚jedes Kind’: Der Kindergeldanspruch ist erloschen. Nun bin ich vielleicht manchmal ein überkorrekter Mensch. Da mein älterer Sohn in dieser Woche mit der mündlichen Prüfung seine Ausbildung beendet hat und, da er keinen Studienplatz zum Wintersemester bekommt, eine ‚Erwerbstätigkeit’ aufnimmt (er hat das heute seltene Glück, gleich nach der Ausbildung in seinem Beruf einen interessanten Job zu finden), habe ich ‚von mir aus’ versucht, der Familienkasse dieses mitzuteilen. So habe ich online ein entsprechendes Formular ausgefüllt – und kam dabei bereits ins Staunen: Das Formular konnte ich nicht online verschicken, sondern hätte es ausdrucken und dann per Post versenden müssen. Außerdem wollte die Familienkasse eine Kopie des Arbeitsvertrages. Warum eigentlich? Glaubt man, ich wolle ‚freiwillig’ auf meinen Kindergeldanspruch verzichten?
Um mir das Porto zu sparen, versuchte ich die Formalien per Fax zu versenden. Fehlanzeige! Die Faxnummer der für mich und meinen Sohn zuständigen Stelle, so wie sie auf der Website steht, stimmte nicht. So schrieb ich (ohne Formulare, da mein Sohn bisher weder ein Abschlusszeugnis noch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorweisen konnte) formlos per Mail.
Als Antwort erhielt ich per Post die Aufforderung, eine „Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit“ für meinen Sohn auszufüllen. Diesmal wollte man ‚nur’ einen Nachweis, „dass die Schulausbildung beendet ist.“
Und so stand weiterhin in dem Schreiben: „… über Ihren Anspruch auf Kindergeld kann noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden werden …“. Und am Schluss mit einer Fristsetzung: „Sollten Sie … nicht antworten …., muss die Festsetzung des Kindesgeldes aufgehoben werden.“
Oh, meine Herren und Damen von der Familienkasse, eigentlich will ich als pflichtbewusster Staatsbürger nichts ANDERES, als dass „die Festsetzung des Kindergeldes aufgehoben wird“. Zumindest für den älteren meiner beiden Söhne. Also brauche ich nicht zu antworten? Insgesamt fürchte ich, dass die Damen und Herren jetzt vielleicht auch das Kindergeld für meinen jüngeren Sohn ‚streichen’, wenn ich nicht antworte. Für den habe ich nämlich noch einen Kindergeldanspruch.