Vor einigen Jahren weilte ich an früherer Wirkungsstätte in Bremen und benutzte dort einen der dort vorhandenen Personen-Umlaufaufzüge, besser bekannt als Paternoster. Ich mag diese sich im ständigen Umlaufbetrieb befindlichen Aufzuganlagen, denn wer kennt es nicht, wenn er mit einem herkömmlichen Aufzug fahren will: Der Aufzug befindet sich natürlich in einem weit entfernten Stockwerk, macht dann auf dem Weg mindestens noch ein-, zweimal Halt. Schon ist man entschlossen, die Treppe zu nehmen, da kommt er dann endlich. Okay, will man mit einem Paternoster fahren, dann sind die gerade kommenden Kabinen bereits besetzt …
Reinspringen, fahren, rausspringen: Seit mehr als 100 Jahren fahren Paternoster-Fahrstühle auf und ab. Für die meisten Menschen in Deutschland soll die Technik jetzt tabu sein – das ruft Widerstand hervor.
Aus Sorge um ein Ende der verbliebenen Paternoster-Aufzüge regt sich in vielen deutschen Städten Protest. Freunde der alten Technik wehren sich gegen eine neue Arbeitsschutz-Verordnung (eine von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles verfügte „Betriebssicherheitsverordnung für Umlauffahrstühle“), die ab 1. Juni in Kraft getreten ist. Paternoster, die noch etwa in einigen Bürohäusern fahren, sollen dann nur noch von solchen Beschäftigten benutzt werden dürfen, die eigens eingewiesen wurden. Für Besucher sollen die historischen Fahrstühle demnach nicht mehr zugänglich sein.
„Eingeführt wurde eine Benutzungseinschränkung für Publikumsverkehr, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen und Todesfällen gekommen ist“, betonte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.
In Oberhausen war ein kleiner Junge in einen Paternoster-Schacht gedrückt worden. In Frankfurt/Main klemmte sich eine Frau die Beine ein, in Mainz war ein Mann mit dem Kopf eingeklemmt worden. „Ich habe null Verständnis für diese neue Vorschrift, denn ich kann mich an keinen nennenswerten Unfall, geschweige denn an einen Personenschaden erinnern“, sagte indes Stuttgarts Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne). Das Ministerium in Berlin kündigte bereits eine weitere Novelle für Herbst an, damit die Paternoster-Benutzung wieder einem breiteren Publikum erlaubt werden könne.
Im Auswärtigen Amt sollen Besucher die Paternoster schon vorher weiterbenutzen können – wenn sie durch begleitende Beschäftigte unterwiesen werden, wie es dort hieß. Nicht gestattet sei die Nutzung etwa mit beweglichen Transportmitteln wie Aktenwagen.
Die Stadt Kiel will ihren Mitarbeitern ein kleines Merkblatt mit Sicherheitshinweisen geben. Die Paternoster-Nutzung im Rathaus ist dort bereits auf Beschäftigte beschränkt, „um Gefährdungen ungeübter Personen auszuschließen“. Bisher klären ältere Kollegen neue Mitarbeiter über den Paternoster auf.
(Quelle: u.a. heute.de)
Sicherlich sind Paternoster-Aufzüge wenig geeignet für Personen, die gehbehindert sind. Auch sollte man sie nicht zum Transport für irgendwelche Lasten benutzen. Ansonsten sind sie ein wunderbares, technisches Relikt aus sicherlich nicht besseren, aber doch eher gemächlicheren Zeiten. Schade, wenn Paternoster gänzlich aus dem Verkehr gezogen werden sollten.
Man darf gespannt sein, wann die Berliner oder Brüsseler Reglementierungswut entdeckt, dass z.B. auch Treppen, herkömmliche Fahrstühle und Rolltreppen ein ‚unkalkulierbares Risiko‘ darstellen. Treppenbenutzung wäre dann auch nur noch mit einem entsprechenden ‚Führerschein‘ möglich. Bremen plant eine eigene Verordnung zur Benutzung der zwei öffentlich zugänglichen Paternoster in der Stadt (Haus des Reichs und die Baumwollbörse). Die Paternoster dürfen danach auch hier nur noch von Personen benutzt werden, die vorher eine entsprechende Einweisung erhalten haben. Übrigens den Paternoster in der Bremer Baumwollbörse gibt es seit 1928. Und er läuft und läuft und läuft … Und der Tod lauert sonst wo, aber nun wirklich nicht im Paternoster!
Bremen plant eigene Paternoster-Verordnung
Frisch aus der ‚Presse‘: Nach Protesten kippt die Regierung das Paternoster-Verbot wieder. Eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Betreiber werden nun verpflichtet, auf die Gefahren dieser historischen Aufzüge hinzuweisen. Benutzer sollen etwa mit Schildern angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert. Besonders sollen keine Lasten in einem Paternoster transportiert werden.