- „Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayren / auff dem Lande / auch in unnsern Stetten unnd Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist / von Michaelis biß auff Georii / ain Mass oder Kopffpiers über ainen Pfenning Müncher Werung / unnd von Sant Jorgentag / biß auff Michaelis / die mass über zwen Pfenning derselben Werung / und derenden der Kopff ist / über drey Haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen / sonder annder Pier prawen / oder sonst haben würde / sol Er doch das / kains wegs höher / dann die maß umb ainen Pfenning schencken / und verkauffen.
- Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unnd auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genommen und gepraucht sölle werden. Welher aber dise unsere Ordnung wissentlich überfaren vnnd nie hallten wurde / dem sol von seiner Gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genommen werden. jedoch wo ain Geuwirt von ainem Pierprewen in vnnsern Stettn / Märckten / oder aufm Lande / jezuezeitn ainen Emer Piers / zwen oder drey / kauffen / und wider unnter den gemaynen Pawrsuolck ausschenken würde / dem selben allain / aber sonßt nyemandes / soldyemass / oder der kopffpiers / umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist / ze geben / unnd außzeschencken erlaubt unnd vnuerpotn.“
„Wie das Bier Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll.“
„Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli [29. September] bis Georgi [23. April] eine Maß [1,069 Liter] oder ein Kopf [ein halbkugelförmiges Geschirr, nicht ganz eine Maß] Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Sankt Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe weder gegeben noch ausgeschenkt werden soll.
Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonst haben würde, soll er doch das keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
Wir wollen auch besonders, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden.
Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemand, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken erlaubt und unverboten sein.“
Übersetzung des Reinheitsgebotes von 1516
Am 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres, denn 1516 wurde an diesem Datum das Reinheitsgebot für Bier mit der Verkündung einer neuen, von Leonhard von Eck verfassten Landesordnung in Bayern durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Später wurde es auf ganz Deutschland ausgeweitet und ist heute das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz.
Vor zwei Wochen weilte ich das Wochenende mit meiner Frau und meinem Jüngsten bei meinem ältesten Sohn in Mannheim. Als Liebhaber guter Biere kamen wir natürlich nicht umhin, das dortige Technoseum zu besuchen, wo passend zum 500-jährigen Jubiläum des Gesetzes die Sonderausstellung „Bier. Braukunst und 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot“ präsentiert wird.. Die Schau zeigt den Besucherinnen und Besuchern nicht nur wie Bier im Lauf der Jahrhunderte hergestellt, sondern auch wie es in der Werbung inszeniert wurde und welche Bedeutung es als Imagefaktor für die Bundesrepublik bis heute noch hat. Auch die Aspekte Rausch und Sucht sowie Alkoholprävention sind Themen der Schau.
Ausstellung „Bier. Braukunst und 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot“ – Technoseum Mannheim
Weshalb wurde vor 500 Jahren ein Reinheitsgebot aufgesetzt? Bis in die Neuzeit hinein war das Bier neben Brot das wichtigste Grundnahrungsmittel. Das Reinheitsgebot stellte somit in erster Linie sicher, dass der damals knappe Weizen den Bäckern zum Brotbacken zur Verfügung stand und nicht von den Brauern verwendet werden sollte. Darüber hinaus wurde schlecht gewordenes Bier oftmals mit Ochsengalle oder Kräutern vermischt, um den Geschmack zu übertünchen – auch hier wurde eine Regelung notwendig, um etwaigen Krankheiten vorzubeugen.
1516 wurde durch die Landesfürsten festgelegt, dass nur drei Stoffe im Bier enthalten sein durften: Wasser, Hopfen, Malz.
Weitere Informationen zum deutschen Reinheitsgebot des Bieres und natürlich zum Bier selbst findet der geneigte Biertrinker unter reinheitsgebot.de. Darauf ein gepflegte Bierchen, meine Freunde!
500 Jahre Reinheitsgebot in 50 Sekunden – Die deutschen Brauer – Deutscher Brauer-Bund e.V.