Allein ist man machtlos, auch oder gerade in einer Demokratie wie der unseren. Wer bestimmte Interessen politisch durchsetzen will, muss sich entsprechenden Interessengruppen anschließen (oder selbst eine gründen). So gibt es für uns Otto Normalverbraucher z.B. Verbraucherverbände, die im persönlichen Kontakt mit Politikern oder durch die öffentliche Meinung über die Massenmedien mit mehr oder weniger Erfolg versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen.
Daneben haben besonders große Unternehmen und Wirtschaftsverbände ein Interesse daran, politische Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen.
So etwas nennt man Lobbyismus. Lobbyismus ist also eine Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch präzise Information im Rahmen einer festgelegten Strategie. Es handelt sich um punktuelle Beeinflussungen spezifischer Sachentscheidungen und weniger um anhaltende Mitgestaltung der (staats-)politischen Rahmenbedingungen.
Apropos anhaltende Mitgestaltung: Jetzt warnen Experten vor der zunehmenden Einflussnahme durch Lobbyisten, denn in Deutschland bekommen diese immer stärkeren Einfluss auf die Politik, kritisieren Rechtswissenschaftler und halten das für undemokratisch. So hat die neue Bundesregierung mehrere Spitzenpositionen in Ministerien mit ehemaligen Interessenvertretern großer Unternehmen und Wirtschaftsverbände besetzt. Beispiele dafür finden sich im Umwelt-, Gesundheits- und im Verkehrsministerium. So holte beispielsweise Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) kurz nach dem Regierungswechsel einen der führenden Atomlobbyisten, Gerald Hennenhöfer, in sein Ministerium und machte ihn zum Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit. Demnach müsste Hennenhöfer auch seinen ehemaligen Arbeitgeber überwachen. Deshalb wirft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Hennenhöfer Befangenheit vor: „Die Berufung von Herrn Hennenhöfer ist ein politischer Fehler“.
Lobbyisten also in Ministerien? Dagegen sprechen nicht nur Bedenken, die der Bürger hat (Verlust des Vertrauens in Verwaltung und Politik), sondern auch rechtliche Gründe: „Paragraf 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sieht vor, dass ein Beamter nicht tätig werden darf in Angelegenheiten, in der er vorher Partei war.“ „Der Staat wird zur Beute von Spezialinteressen und gibt damit seine Funktion, Repräsentant der Gemeinwohlinteressen der Gesellschaft zu sein, mehr und mehr auf“ (Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität).
Video Experten warnen vor zunehmender Einflussnahme
Nein, zu Westerwelle heute kein Wort.