Ein Tick anders ist eine deutsche Filmkomödie von Regisseur Andi Rogenhagen aus dem Jahr 2011 mit Jasna Fritzi Bauer in der Hauptrolle.
Die siebzehnjährige Eva (Jasna Fritzi Bauer) leidet unter Tourette. Manchmal treiben ihre Ticks sie in den Wahnsinn, doch eigentlich ist Eva glücklich. Denn im Kreise ihrer schrägen, aber liebevollen Familie akzeptiert jeder sie, wie sie ist. Erst als ihr Vater (Waldemar Kobus) seinen Job verliert, gerät die familiäre Balance aus dem Lot: Gemeinsam mit ihrer kauzigen Oma (Renate Delfs) und ihrem durchgeknallten Onkel (Stefan Kurt) versucht Eva bei der Existenzsicherung zu helfen, was zusehends ins Chaos führt – bis Eva schließlich über sich und ihre Krankheit hinauswächst und merkt, dass es Zeit wird, ihr eigenes Leben zu führen…
aus: filmstarts.de
In seinem Spielfilm Ein Tick anders, der an letzten Freitag um 20.15 Uhr auf Arte lief, erzählt der Grimmepreisträger Andi Rogenhagen („The Final Kick“) keine düstere Krankengeschichte, sondern bereitet das Thema Tourette-Syndrom in einer märchenhaft anmutenden Komödie auf. Dabei überzeugen weniger die eher konfuse Handlung als vielmehr die Schauspieler, allen voran die starke Hauptdarstellerin Jasna Fritzi Bauer („Scherbenpark“, „Barbara“).
Zunächst beginnt der Film eher anekdotenhaft ohne größere Handlung. Wir lernen die liebeswerten, wenn auch skurrilen Protagonisten nach und nach kennen. In der zweiten Hälfte sorgt eine eher arg konstruierte und leicht hanebüchen wirkende Abenteuergeschichte um einen Banküberfall für etwas mehr Leben und wendet sich damit vielleicht eher an die jüngeren Zuschauer. Das tut dem Film trotzdem keinen Abbruch, denn den eigentlichen Charme bekommt Ein Tick anders durch die durchweg liebevoll gezeichneten und lustvoll gespielten Figuren.
Ein Tick anders (2011)
… weitere Filmausschnitte:
Ein Tick anders: Evas Familie / Oma sprengt den Staubsauger
Ein Tick anders: Das bin ich / Der Molch / Vorstellungsgespräch
Ein Tick anders: Eva und das Casting
Dieser Film wurde übrigens fast zeitgleich mit dem Film Vincent will meer, ebenfalls eine Komödie um einen am Tourette-Syndrom Leidenden, gedreht. Beide Filme sind durch öffentliche Gelder gefördert worden.
Heute soll es nun einem Teil der deutschen Filmförderung an den Kragen gehen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetz (FFG), das Grundlage für die Förderung deutsches Filme durch die Filmförderungsanstalt ist. Ihre Mittel erlangt die Filmförderungsanstalt gemäß §§ 66 ff. FFG durch Erhebung der Filmabgabe von Filmtheaterbetreibern, von Vermietern oder Verkäufern von Videos sowie – seit dem Sechsten Änderungsgesetz – von den öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstaltern; letztere leisteten zuvor auf Basis freiwilliger Abkommen (sog. Film-Fernseh-Abkommen) Zahlungen an die FFA.
Einige große Kinobetreiber wollen das Fördersystem jetzt kippen. Sie wehren sich in Karlsruhe dagegen, dass sie zur Zahlung einer Filmabgabe verpflichtet sind – ebenso wie Fernsehsender und DVD-Verleiher. Nach dem 1968 erlassenen und inzwischen mehrfach geänderten Gesetz müssen Kinos bis zu drei Prozent ihres Umsatzes an die Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin abliefern.
„Warum sollen die Kinos mit einer Zwangsabgabe jede Menge Filme mitfinanzieren, die ihnen keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen?“, sagte UCI-Kinowelt-Geschäftsführer Ralf Schilling als einer der Kläger. „Mehr als zwei Drittel der geförderten Projekte erreichen weniger als 55 000 Besucher im Kino. Hier wird im großen Stil am Geschmack des Publikums vorbeiproduziert.“ (Quelle: stern.de)
„Eine Abschaffung wäre für den deutschen Film desaströs“, sagt Regisseur und Filmpreisträger Adolf Winkelmann im heute.de-Interview. Im Vergleich zu US-Kinoproduktionen sei man ohnehin schon sparsam. „Filmförderung garantiert Vielfalt und Kontinuität“, sagt die Präsidentin der Deutschen Filmakademie Iris Berben. Die 63-jährige Schauspielerin will auch in Karlsruhe Flagge für den Erhalt der Filmförderung zeigen. Sie betont die Bedeutung der Förderung für unabhängige Filme. „Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit wären gefährdet – schlechte Voraussetzung für gutes, spannendes, überraschendes und unterhaltsames Kino.“
Es geht um den deutschen Film, der den Betreibern der großen Kinos nicht viel gedeutet. Denen geht es in erster Linie ums Geld, weniger um Qualität. Ein Ende der deutschen Filmförderung wäre auch das Ende des deutschen Films.
Übrigens: Wie werden Filme in Deutschland üblicherweise finanziert? Hierzu Adolf Winkelmann im genannten Interview: „Mit Hilfe von im Vorfeld verkauften Lizenzen an eine Fernsehanstalt, mit Hilfe bedingt rückzahlbarer Darlehen der verschiedenen Länder-Förderungen; aber natürlich auch mit Mitteln der Filmförderungs-Anstalt und des neu geschaffenen Deutschen Filmförderfonds des Bundes, der sich mit ca. 20 Prozent der Produktionskosten im Inland an dem Film beteiligt. Den Rest, den es immer gibt, muss man als Produzent dann versuchen selbst aufzubringen.“
Nachtrag: Die deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen damit vier Verfassungsbeschwerden von Betreibern großer Kinoketten ab. Diese hatten sich dagegen gewehrt, dass sie kulturelle Aufgaben finanzieren sollen, die eigentlich die Länder bezahlen müssten. „Dem Bund ist es nicht verwehrt, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen“, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Abgaben, die an die Filmförderungsanstalt (FFA) gehen, machen fast ein Drittel der deutschen Filmförderung von 340 Millionen Euro aus. Das restliche Geld kommt von Bund und Ländern. (Quelle: heute.de)