Die ZDF-Dokumentation „Hitler und das Geld“ zeigt uns Adolf Hitler, der sich immer wieder gern als asketischen, opferbereiten, selbstlosen „Führer“ im Dienste seines Volkes darstellte, als Multimillionär und Steuerbetrüger. Anfangs verzichtete er zwar zu Gunsten verarmter Parteigenossen auf sein Gehalt als Reichskanzler, um später nach dem Tod Hindenburgs auch noch dessen Gehalt und Aufwandsentschädigungen zu kassieren. Und als er als Reichskanzler einen Steuerbescheid mit einer Steuerlast von etwa 405.000 Reichsmark erhielt, intervenierte er erfolgreich beim zuständigen bayerischen Finanzministerium. Seitdem hat Hitler nicht einen Pfennig Steuern gezahlt.
Schon sehr früh wurde er von der Industrie des In- und Auslandes mit Spenden unterstützt. Zwischen 1933 und 1945 wurden von der deutschen Industrie etwa 700 Millionen Reichsmark in einen Fond eingezahlt, der zur „persönlichen Verfügung des Führers“ stand. Und seit 1922 spendete auch der US-amerikanische Autohersteller und Antisemit Henry Ford. Später wurden auf sein Geheiß von den deutschen Ford-Werken jährlich 50.000 Mark als Geburtstagsgeschenk auf Hitlers Privatkonto überwiesen.
Und es flossen reichlich Tantiemen für sein Buch „Mein Kampf“, das bis 1945 eine Auflage von 10 Millionen Bänden erreichte: Acht Millionen Reichsmark brachte seine „Abrechnung“, eine geschönte Autobiografie und Hetzschrift, die u.a. vom Staat als Geschenk an alle Neuvermählten überreicht wurde.
Dem nicht genug: Hitler kassierte beim Verkauf von Briefmarken mit seinem Porträt und war wesentlich an den Einnahmen von Fotos beteiligt, die sein Haus- und Hoffotograf Heinrich Hoffmann von ihm schoss. Hoffmann selbst profitierte reichlich von diesem Vorrecht und kassierte für seine ‚Urheberrechte’. Darin waren die Nazis oberkorrekt. („Der Fotograf bildet ab, er hält fest, sonst nichts. Und er verschwindet auch symbolisch unter dem schwarzen Tuch, das ihn verhüllt.“ – sagte Adolf Hitlers Leib-Fotograf hinterher. Doch natürlich war nicht Dokumentation Heinrich Hoffmanns Intention, sondern das Gegenteil davon: Überhöhung und Verklärung Hitlers – Quelle: photoscala.de)
Apropos Urheberrechte: Wie sieht es eigentlich mit den Urheberrechten für Hitlers „Mein Kampf“ aus?
Hitler war bis zu seinem Selbstmord in Berlin in München gemeldet. Sein Vermögen wurde zunächst von den Alliierten beschlagnahmt und dann nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen. Seit 1945 nimmt das bayerische Staatsministerium der Finanzen das Urheber- oder genauer Nutzungsrecht des Buches in Anspruch, Druck und Vertrieb von Neuauflagen wurden in Deutschland verboten.
Und damit beginnt das Problem: Zwar war der Freistaat Bayern laut Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 berechtigt, „Hitlers Vermögen zu beschlagnahmen; aber er war und ist nicht berechtigt, auch als Inhaber des Urheberrechts von Adolf Hitler aufzutreten, da das Urheberrecht ein Recht eigener Art mit ineinander übergreifenden verwertungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen darstellt.“
Das bayerische Finanzministerium hat bisher einem Abdruck des Gesamtwerks nicht zugestimmt und vertritt die Auffassung, dass dieser auch nach Erlöschen des Urheberrechts als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung strafbar sei. Der Bundesgerichtshof hat dagegen 1979 entschieden, dass die Verbreitung des Buchs nicht strafbar ist. So ist der Besitz des Machwerkes legal und darf auch antiquarisch vertrieben werden. (Quelle: de.wikipedia.de)
In Zeiten des Internets ist das Buch inzwischen online in vielen Sprachen erhältlich, so natürlich auch auf Deutsch. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es für diese Ausgaben keine Autorisierung oder Prüfung gibt, es daher nicht gewährleistet ist, ob sie tatsächlich der offiziellen Ausgabe entsprechen.
Urheber- und Nutzungsrechte, wie auch immer, sie enden für Hitlers „Mein Kampf“ am 1. Januar 2016 (70 Jahre nach Hitlers Tod, gemäß Urheberrechtsgesetz), und damit endet auch der „Streit der Gelehrten“ hinsichtlich dieser Rechte. Zu den Urheber- und Nutzungsrechten habe ich mich hier schon öfter geäußert (u.a. in den Beiträgen Urheberrecht, Patente und Piraten und Das Eigentor des Herrn Kauder), und es verwundert mich immer wieder, wie oft selbst Juristen den Unterschied zwischen Urheber- und Nutzungsrecht nicht begreifen. Wie auch immer: Es ist nicht meine Absicht, an dieser Stelle das Urheberrecht generell am Beispiel von Hitlers Hetzschrift zu beleuchten, das wäre äußerst makaber. Aber dieser kleine Lichtstrahl sei trotzdem erlaubt, weil er zeigt, welch seltsame Blüten das Urheberrecht treiben lassen kann.
Was könnte also 2016 geschehen, wenn das Urheberrecht für Hitlers „Mein Kampf“ beendet ist? Da das Buch bereits heute in großer Auflage, wenn auch ‚illegal’, gedruckt wird, es im Internet für jeden im Grunde frei verfügbar ist – die große Buchschwemme dürfte so nicht zu befürchten sein. Interessant in diesem Zusammenhang ist u.a. ein auf „Zeit online“ (schon etwas länger zurückliegendes) veröffentlichtes Gespräch mit der Wiener Historikerin Brigitte Hamann (die auch in der ZDF-Dokumentation zu Worte kommt) über Adolf Hitlers bizarre Bekenntnisschrift und den Plan, sie neu zu edieren: Das verbotene Buch. Ob das Buch 2016 weiter verboten bleiben sollte, darüber mag man sich streiten. Ich halte es für sinnvoll, die „Aura des Verbotenen“ zu brechen. Schon in den fünfziger Jahren hatte Bundespräsident Heuss empfohlen, Hitlers „Mein Kampf“ kommentiert zu veröffentlichen, um ein für allemal vor nationalsozialistischen Tendenzen abzuschrecken. So liegt zz. ein Buch von Christian Zentner vor, indem dieser alle Passagen aus Hitlers ‚Mein Kampf’ ausgewählt und kommentiert, die den „Fahrplan für die Reise ins Chaos“ dokumentieren. Dabei hat er dort Richtigstellungen und Ergänzungen vorgenommen, wo Hitler seine Zitate – wie es sein Stil war – ohne Quellenangabe veröffentlichte: Adolf Hitlers Mein Kampf von Christian Zentner. Daneben gibt es jede andere Literatur zu Adolf Hitler: Mein Kampf.